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Gemeinsame Finanzen

oder Geldkooperative

der Ursprungstext ist der Softwareentwicklunsplattform entnommen.

Ziel ist, es Menschen zu ermöglichen, ihre (alltäglichen) Geldmittel solidarisch und gemeinschaftlich verwalten zu können. Wie alle Strukturen des Solinetzes ist auch diese hier ein optionaler Baustein, der andere sehr gut ergänzen kann aber nicht notwendig mit ihnen kombiniert werden muss.

Hintergrund
  • Menschen haben unterschiedlichste Interessen und Bedürfnisse, was mit Geld passieren soll. Es ist etwa denkbar, dass einige keine Autos oder Rauschmittel finanzieren möchten, während das für andere wichtig ist.
  • Auch ist der universell-austauschbare Charakter des Geldes schwierig. Denn durch den Vergleich aller Bereiche miteinander, verkompliziert sich die soziale Bedürfniskommunikation wesentlich: alle Bereiche würden miteinander konkurrieren, verglichen und bewertet werden.

Unser bestehendes Modell

  1. die eingegrenzte solidarische Gemeinschaft: es gibt einen klar definierten Kreis an Leuten, die mitmachen. Diese verpflichten sich, mindestens die gesamten Einnahmen einzubeziehen. Bei Vermögen wurde noch keine klare Bestimmung ausgehandelt.
  2. alles Geld ist zweckgebunden. Es wird sogenannten Geldtöpfen (diese haben vor allem eine verwalterische Funktion - in der Regel sind sie nur virtuell und nicht physisch existent) zugewiesen, die zweckgebunden sind. Der Zweck eines Geldtopfes muss nicht gemeinschaftlicher Natur sein, z.B. „Freddy Kasinogeld: für Freddys Kasinoausgaben“.
  3. soziale Interaktion um die Geldtöpfe: alle können entsprechend dem Zweck aus den Töpfen entnehmen. Hier spielt sich die gesellige Ebene der Finanzverwaltung ab. Leute verhalten sich (un-)solidarisch, kommunizieren über Bedürfnisse, finden Überschneidungen, aus denen mehr entstehen kann, Lösungen um Geldausgaben zu mindern,kritisieren oder bewundern sich,debattieren und erweitern ihr Bewusstsein über Problemlagen … zumindest theoretisch. Denn was hier passiert, hängt von den Beteiligten ab und bisher gab es da nicht so viel Auseinandersetzuung (Stand:Okt´19)
  4. Persönlicher Verteiler: jede Person besitzt das ausschließliche Recht (Persönlicher Verteiler genannt), einen gewissen Geldbetrag auf Geldtöpfe zu verteilen. Da sie sich auch persönliche zugeschnittene Töpfe definieren kann, bieten die gemeinsamen Finanzen lediglich die Möglichkeiten der Sozialisierung von finanziellen Interaktionen (abgesehen von der Umverteilungsebene)
  5. Umverteilung: die Reichtumsunterschiede werden aufgelöst. Alles den gemeinsamen Finanzen zufallende Geld wird in gleichen Teilen den Mitgliedern zur Verteilung übergeben. (Jan schrieb dazu: Wenn die Menschen, die viel zur Gemeinschaftskasse beitragen, bestimmen würden, auf welche Töpfe das Geld verteilt wird, könnten diese Menschen Herrschaft darüber ausüben, für welche Zwecke Geld vorhanden ist.)Deshalb werden die Einzahlungen gleichmäßig auf Alle verteilt.
  6. Enteignung: da das Ziel der Sache ist, dass Gelder zweckgebunden auf Töpfe verteilt lagern und nicht zur beliebigen privaten Verfügung bis kurz vor Ausgabe im persönlichen Verteiler gelagert werden, findet regelmäßig bei allen eine Enteignung des persönlichen Verteiler bei allen statt. Dafür wird dann ein gewisser Prozentsatz aller persönlichen Verteiler eingezogen und allen wieder in gleichen Anteilen auf die persönlichen Verteiler aller gutgeschrieben.
Beispiel

Zunächst zahlt ein Mensch Geld in die Kasse ein. Dieser Betrag wird durch die Anzahl der teilnehmenden Menschen geteilt und jedem auf seinen persönlichen Verteiler addiert. Wenn Jan also 100€ einzahlt, und insgesamt fünf Menschen teilnehmen, fliessen je 20€ in die Verteiler der Menschen. Das Geld im persönlichen Verteiler kann von jedem so auf die Töpfe verteilt werden, wie er es möchte. zB könnte sich Jan entscheiden 10€ in den Werkzeug-Topf zu verteilen. Wenn dann demnächst neue Flex-Schneiden gekauft werden müssen können diese aus dem Werkzeug-Topf bezahlt werden.

Kassen- und Guthabenverwaltung

Momentan (14.10.2019) der unterentwickeltste Teil. Unsere Geldmittel können uns in verschiedener Form vorliegen:

  • Geld in BarKassen
  • auf BankKonten

Zur besseren Nachverfolgbarkeit, Übersichtlichkeit und um physische Kassen an unterschiedlichen Orten zu ermöglichen, soll eine digitale Kassen- und Guthabenverwaltung entstehen.

__Kostenübersicht FuWos__

Kaltmiete Bahnhofstrasse 36 (FuWo): Heizkostenabschlag Bahnofstrasse 36 Bahnhofstrasse 36 (FuWo) Stromabschlag Bahnofstrasse 36 Bahnhofstrasse 36 (FuWo): Internet Bahnofstrasse 36 Bahnhofstrasse 36 (FuWo): sonstige Nebenkosten (Abschlag) Bahnhofstrasse 36 (FuWo):

Kaltmiete Marburger Strasse 28 (FuZwo): 850,00 € Heizkostenabschlag (Gas) Marburger Strasse 28 (FuZwo): 90,00 € Stromabschlag Marburger Strasse 28 (FuZwo): 66,00 € Internet Marburger Strasse 28 (FuZwo): 29,99 € sonstige Nebenkosten (Abschlag) Marburger Strasse 28 (FuZwo): 190,00 €

gemeinsame_finanzen.1571561887.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019-10-20 08:58 von smerdja