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verkehrswende:aktion2020gruenberger_buergerantrag

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Antrag an den Magistrat der Stadt Gießen gemäß § 10 der Beteiligungssatzung

Variante 1

Keine Straßenplanungen und -ausbauten mehr ohne Verkehrswende-Konzept!

Vor Ausbau (Verbreiterung, Verlängerung o.ä.) und Neubau aller Straßen in Gießen sowie vor Beginn jeder Sanierung von Straßen, die im Verkehrswendeplan (siehe anlage und www.giessen-autofrei.tk) als Trassen für eine Straßenbahn vorgesehen sind, einschließlich der darauf abzielenden rechtsverbindlichen Vergabe von Aufträgen für Planung und Sanierung muss die Stadt Gießen …

  1. die Kosten und die maximal möglichen Förderhöhen beim Bau des vorgeschlagenen Straßenbahnnetzes ermitteln und veröffentlichen,
  2. die Kosten für die jeweilige Sanierung ohne Straßenbahn und die Kosten für den gleichen Abschnitt mit Bau einer Straßenbahn unter Abzug der maximal möglichen Zuschüsse ermitteln und veröffentlichen,
  3. in einer Bürger*innenversammlung die Entscheidung bezüglich der jeweiligen Sanierung mit oder ohne Bau der Straßenbahn einschließlich der unter 1. und 2. genannten Ergebnisse darstellen und Gelegenheit zur Erörterung geben.

Eine rechtsverbindliche Entscheidung zum Bau eines Straßenbahnnetzes, vorzugsweise mit Ankoppelung an vorhandene Bahnlinien (sog. RegioTram), hebt die Bindungswirkung dieses Beschlusses ab dem Zeitpunkt der Vollendung einer der Umsetzung dienenden Studie auf.

Weitere Begründung:

Die Menge von Pendler*innen und anderen nach Gießen kommenden und von dort startenden Personen ist so hoch, dass nur das - neben Fahrrad- und Fußverkehr - leistungsfähigste aller Verkehrsmittel das staufrei und ohne weiteren Flächenverbrauch für Verkehrswege und Parkplätze dieses schaffen kann. Es ist die Straßenbahn, die zudem bereits elektrisch fährt, weniger und keine versiegelten Flächen als der Autoverkehr braucht und deutlich besser mit Fußgänger*innenbereichen verbindbar ist. Aufgrund des vorhandenen, durch Reaktivierungen optimierbaren Gleisnetzes in und um Gießen können mit der Bauart der RegioTram und Buszubringerlinien zu den Haltestellen auch die Orte der Umgebung miteinander ver- und an Gießen bzw. Rhein-Main angebunden werden. Allein ein paar mehr Haltestellen an vorhanden Bahnstrecken vermögen das nicht, zumal viele der Bahnstrecken eingleisig sind und mehr Haltepunkte nur bei Bau eines zweiten Gleises oder zumindest etlicher Begegnungsgleise möglich sind. Neue Straßenbahntrassen entlasten die Bahnstrecken hingegen und können zudem in die Nähe der großen Wohngebiete und der typischen Ziele von Verkehrsströmen (Institutionen, Schule, Hochschulen, Innenstadt, Waldstadion usw.) gelegt werden. Der Bürger*innenantrag soll sicherstellen, dass nicht weiter Zeit und Geld verschwendet wird für Verkehrsplanungen und -bauten, bei denen die Verwirklichung einer Straßenbahn bereits möglich wäre. Die zeitliche Zusammenlegung von Straßensanierungen und Bau der Tramlinien verkürzt Bauzeiten und kann der Stadt wegen der hohen Zuschüsse für den Ausbau des Schienenverkehrs sogar erhebliche Geldmengen sparen.

Variante 2:

Vor Beginn der geplanten Umbau- und Sanierungsarbeiten der Grünberger Straße und dazugehöriger Ausschreibungen, Verträge und ähnlicher Vorbereitungsschritte prüft die Stadt Gießen die Machbarkeit und Finanzierungsmöglichkeit des Baus einer Straßenbahn in der Bauart einer Regiotram-Linie vom Kreuzungspunkt Vogelsbergbahn/B49 bis mindestens in die Innenstadt und von dort weiter zur Einkopplung in die bestehenden Eisenbahngleise im Bereich Hauptbahnhof Gießen mit dem Ziel, im Zuge der Bauarbeiten die Straßenbahntrasse vorzuhalten oder bereits zu verwirklichen. Außerdem prüft die Stadt vorher die Möglichkeit, spätestens zu Beginn der Bauarbeiten eine zur Grünberger Straße parallele Fahrradverbindung als Fahrradstraße beginnend mit der Fröbelstraße und dann durchgehend bis zur Innenstadt einzurichten. Die Möglichkeit, den Umbau der Grünberger Straße im Sinne einer Nutzbarkeit als Trasse für eine Straßenbahn durchzuführen, soll dabei explizit auch unter dem Gesichtspunkt erfolgen, hierdurch Bauphasen zusammenzulegen und Synergien bei Finanzierung und Durchführung zu nutzen. Weitere Begründung:

verkehrswende/aktion2020gruenberger_buergerantrag.1583883101.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020-03-10 23:31 von pwsaasen